BLITZ BETREUUNGSPAKET

Als Alternative zur Betreuungskarte bieten wir für kurzfristige Lösungen das BLITZ-BETREUUNGSPAKET an. Kundinnen und Kunden, die keine jährliche Bindung wünschen, können statt eines Jahresvertrags unser dreimonatiges Betreuungspaket in Anspruch nehmen.

BLITZ Paket BLITZ Termin BLITZ Lösung BLITZ Entlastung (ACIL PAKET)

Kompass durch den Dokumenten-Dschungel / START CHECK-UP

BLITZ-BETREUUNGSPAKET

Kurzfristige Entlastung – klar, persönlich, zuverlässig

Das BLITZ-BETREUUNGSPAKET ist ein dreimonatiges Betreuungskonzept für Menschen mit Pflegegrad, die kurzfristige, gezielte Unterstützung im Alltag benötigen – ohne langfristige Bindung.

Was ist enthalten?

  • 5 Stunden Betreuungsleistung pro Monat
  • + 2 Stunden Zusatzleistungen pro Monat
  • Gesamtumfang: 21 Stunden innerhalb von 3 Monaten
  • Abrechnung als Pauschalpaket im Rahmen des Entlastungsbetrags (§ 45b SGB XI)

Unsere Leistungen auf einen Blick

Persönliche Betreuung & Beratung

  • fester Ansprechpartner
  • bevorzugte Terminvergabe
  • individuelle Begleitung und Entlastung

Betreuungsbüro & Betreuungscafé

  • Gespräche, Orientierung, Aktivierung
  • Unterstützung bei Struktur und Organisation
  • offene, wertschätzende Atmosphäre

Öffnungszeiten Betreuungscafé:
Dienstag & Mittwoch · 12:00–17:00 Uhr
(keine Begrenzung der Besuchshäufigkeit)


Hilfe bei Anträgen & Organisation

  • Unterstützung bei Pflegegrad-Anträgen und Höherstufungen
  • Vorbereitung auf MD-Begutachtungen
  • Hilfe bei Hilfsmitteln, Hausnotruf, Krankenfahrten
  • Ordnung, Sortierung und Digitalisierung von Unterlagen

(keine Rechts- oder Rentenberatung)


Finanzierung

Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI abgerechnet werden.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.

Acil Çözüm ve Organizasyon Paketi QUARTALWEISE ENTLASTUNG und BETREUUNG

Beispiel Berechnung: Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung. Je nach Fallkonstellation zum Stundensatz oder als Quartalweise1. Monat / Stunde2. Monat / Stunde3. Monat / Stunde
Unterstützung / Dienstleistung / Organisation / Hilfestellungen Büroarbeiten – Rundum Alltagsgestaltung und Organisationen = 5 Stunden 7 7 7
Verwendete Büroartikel/Materialkosten/Porto/ Dauer der Botengänge für Alltagsgestaltungen Monatspauschale =2 Stunde
Leistungsjahr:  2026         Gesamt Leistungsstunden/ Aufwand  266  266  266
Gesamt Stunden:  Stundensatz: 38,00 €Gesamt 798,00 


Wichtig zu wissen

Dieses Betreuungskonzept umfasst keine Reinigungsleistungen und keine klassische Nachbarschaftshilfe.
Der Fokus liegt auf Betreuung, Organisation und spürbarer Entlastung.


Für wen ist das BLITZ-BETREUUNGSPAKET geeignet?

  • bei kurzfristigem Unterstützungsbedarf
  • als Alternative zu Jahrespaketen
  • für Menschen, die eine klare, überschaubare Lösung suchen

Betreuungskonzept & AGB – BLITZ BETREUUNG

1. Leitbild, Zielgruppe und Zielsetzung

Schifaa – Pflegeleistungen & Betreuungsbüro / Betreuungscafé bietet Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen sowie zur Entlastung pflegender Angehöriger an.

Die angebotenen Leistungen dienen ausschließlich der Betreuung, Organisation, Begleitung und Entlastung im Alltag. Sie ersetzen keine medizinische, therapeutische, rechtliche oder rentenrechtliche Beratung oder Behandlung.

Schifaa steht für zuverlässige Betreuung, spürbare Entlastung und persönliche Begleitung. Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen nachhaltig zu unterstützen, Belastungen zu reduzieren und die Lebensqualität aller Beteiligten zu verbessern.

Das Betreuungskonzept richtet sich an:

  • pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad,
  • Angehörige und Pflegepersonen,
  • Personen mit Unterstützungsbedarf im Alltag und bei organisatorischen oder behördlichen Angelegenheiten.

2. BLITZ-BETREUUNGSPAKET – Kurzfristiges Betreuungskonzept

Das BLITZ-BETREUUNGSPAKET ist ein dreimonatiges Betreuungskonzept für kurzfristige und gezielte Entlastung.

Es umfasst:

  • 5 Stunden Betreuungsleistung pro Monat (insgesamt 15 Stunden) sowie
  • zusätzlich 2 Stunden pauschale Zusatzleistungen pro Monat.

Damit ergibt sich für den dreimonatigen Zeitraum ein Gesamtumfang von 21 Stunden, die im Rahmen dieses Betreuungskonzeptes als Pauschalpaket erbracht werden.

Das BLITZ-BETREUUNGSPAKET beinhaltet insbesondere:

  • persönliche Betreuung und Beratung,
  • bevorzugte Terminvergabe,
  • einen festen Ansprechpartner mit persönlicher Erreichbarkeit,
  • Nutzung des Betreuungscafés und des Betreuungsbüros,
  • Unterstützung bei Anträgen und Behördenangelegenheiten,
  • BLITZ-Paket, BLITZ-Termin, BLITZ-Lösung, BLITZ-Entlastung,
    Kompass durch den Dokumenten-Dschungel, START-CHECK-UP.

3. Leistungsbereiche

A. Betreuungscafé & Betreuungsbüro
Persönliche Betreuung, aktivierende und orientierungsfördernde Gespräche, biografische, integrations- und sprachaktivierende Gespräche sowie ressourcenorientierte Begleitung zur Förderung sozialer Teilhabe, Selbstständigkeit und Lebensqualität.

B. Unterstützung bei Anträgen und Behördenangelegenheiten
Hilfestellung bei Anträgen, Vorbereitung und Begleitung bei Pflegegradanträgen, Höherstufungen, Hilfsmitteln, Hausnotruf sowie Vorbereitung auf Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst.
Keine Rechts- oder Rentenberatung.

C. Case Management & Organisation
Koordination unterstützender Dienste, Organisation von Krankenfahrten und Pflegehilfsmitteln sowie Strukturierung, Sortierung, Scannen und Archivierung von Unterlagen.


4. Nutzung des Betreuungscafés

Die Nutzung des Betreuungscafés ist während der Laufzeit des Betreuungskonzeptes nicht in der Besuchshäufigkeit begrenzt und wird nicht einzeln erfasst.
Die zugrunde gelegte Stundenzahl ergibt sich aus dem jeweils gültigen Leistungsnachweis.

Die dokumentierten Stunden werden im Leistungsnachweis festgehalten und von der Kundin bzw. dem Kunden bestätigt.

Öffnungszeiten:
dienstags und mittwochs von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Das Betreuungscafé bietet eine wertschätzende Atmosphäre mit Getränken, kleinen Speisen sowie Raum für Gespräche, Austausch und Entlastung.


5. Finanzierung und Abrechnung

Die Leistungen des Betreuungskonzeptes werden über den Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI finanziert.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.

Nicht gedeckte Leistungen werden transparent abgestimmt.
Nicht genutzte Beträge aus Vormonaten können in den folgenden Abrechnungszeiträumen durch zusätzliche Betreuungsleistungen berücksichtigt werden.

Pauschale Zusatzleistungen (2 Stunden pro Monat):

  • Büroartikel
  • Material- und Sachkosten
  • Porto, Fax
  • Botengänge zur Alltagsorganisation

6. Abgrenzung der Leistungen und Mitwirkungspflichten

Nicht Bestandteil dieses Betreuungskonzeptes sind:

  • Reinigungsleistungen,
  • klassische Nachbarschaftshilfe,
  • medizinische, therapeutische, rechtliche oder rentenrechtliche Leistungen.

Sollten parallel andere Angebote (z. B. Reinigungsdienste, Nachbarschaftshilfe oder weitere Betreuungsdienste) in Anspruch genommen werden, ist dies mitzuteilen, da es Auswirkungen auf die Erstattungsfähigkeit durch die Pflegekasse haben kann.


7. Verantwortung, Haftungsausschluss und Information

Alle bereitgestellten Informationen und ausgefüllten Unterlagen beruhen auf den Angaben der Kundin bzw. des Kunden. Die Verantwortung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität liegt beim Antragsteller.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, keine Rechts- oder Rentenberatung sowie keine Vertretung gegenüber Kostenträgern erfolgt. Eine verbindliche Prüfung persönlicher Leistungsansprüche obliegt ausschließlich der Pflegekasse.

Eine Haftung für die Bewilligung oder Ablehnung von Leistungen wird ausgeschlossen.


8. Konzeptwahl, Transparenz und Zufriedenheit

Die Kundin bzw. der Kunde entscheidet sich bewusst und freiwillig für dieses Betreuungskonzept.
Das Konzept wurde als Webseite und Broschüre zur Verfügung gestellt. Die angebotenen Leistungen entsprechen dem gewünschten Unterstützungsbedarf.

Es wird ausdrücklich bestätigt, dass keine Reinigungsleistungen und keine Nachbarschaftshilfe gewünscht sind.